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  :: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ::    
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Anmeldung
Mit der Anmietung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für den Vermieter wird der Mietvertrag
verbindlich nach Erhalt des durch den Mieter unterzeichneten Mietvertrages. Unterzeichnete bzw. bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind verbindlich.
Damit ist die Mietvereinbarung für alle Seiten bindend. Bis zum Eingang Ihrer Bestätigung und der festgelegten Anzahlung ist das Objekt nur reserviert.
Die Korrektur von Irrtümern aufgrund Rechen- oder Druckfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Das Appartement darf nur von den in der
Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zur Maximal-Zahl an Personen belegt werden.
Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
Dies gilt auch für kurzfristige Buchungen. Es ist dem Mieter grundsätzlich untersagt, an Dritte weiter- bzw. unterzuvermieten. Eine Anmietung „ohne” Endreinigung ist nicht möglich. Die Endreinigung ist ein Bestandteil des Endpreises und deutlich ausgewiesen.

Kurzfristige Buchungen
Kurzfristig erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.

An- und Abreise
Um eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können, bitten wir Sie sich spätestens 1 Tag vor Anreise telefonisch bei dem Vermieter zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich bitte von unterwegs. Das Appartement steht Ihnen am Anreisetag ab 17.00 Uhr (bitte bis spätestens 20 Uhr anreisen) und am Abreisetag bis
um 10.00 Uhr zur Verfügung.

Zahlung
Bei Vertragsabschluss leistet der Mieter die vereinbarte Anzahlung, die sofort fällig wird. Die Restmiete muss entweder spätestens 14 Tage vor der Anreise auf das Konto vom Vermieter eingegangen sein oder bei der Anreise in bar entrichtet werden. Damit ist die Mietvereinbarung für alle Seiten bindend. Eine Schlüsselübergabe ist nur dann gewährleistet, wenn der Gesamtmietpreis vollständig entrichtet wurde. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann der Vermieter die Durchführung des Vertrages verweigern.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Reinigungs- und Hygieneartikel sind mitzubringen.

Schadensfall
Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht.
Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich, das angemietete Appartement in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben (grob gereinigt und ohne Müll).
Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter für die Folgekosten. Eine Haftung für Schäden am Eigentum der Mietpartei
(z.B. Reisegepäck, PKW, Fahrrad), Schäden durch „höhere Gewalt“ oder Personenschäden trägt bzw. übernimmt der Vermieter nicht. Die Nutzung des Grundstückes, des Appartements sowie der Terrassen geschieht auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder. Vorschäden sind unmittelbar bei Einzug (Anreisetag) zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Rücktritt vom Mietvertrag
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können bis zum 60sten Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne gegenseitige Haftungsansprüche vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter zurück, so berechnet der Vermieter eine Bearbeitungspauschale von 50,- €. Tritt der Mieter nach diesem Termin zurück, so ist der Vermieter bemüht, das Appartement anderweitig zu vermieten. Sollten diese Bemühungen jedoch erfolglos sein, so trägt der Mieter den Mietausfall in Höhe der vereinbarten Miete abzüglich 10% ersparte Aufwendungen. Sollten die Bemühungen erfolgreich sein, wird eine Bearbeitungspauschale von 50,- € erhoben.

Der Abschluß einer Reiserücktrittskosten- und einer Reiseabbruch-Versicherung wird empfohlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.
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